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Mittels zugelassenem Verfahren (BlowerDoorR ) wird die Gebäudehülle durch Erzeugung von Unter- bzw. Überdruck auf Undichtigkeiten (Leckstellen) geprüft.
Grundlage dafür ist die DIN EN 13829, DIN 4108-7 und die am 01.10.2009 in Kraft getretene Energieeinspar- verordnung (EnEV).
Um spätere Mängel, Reklamationen und Bauschäden zu vermeiden, sollte die Messung im Neubau vor Beginn des Ausbaus (Verfahren B) und im Nutzungszustand (Verfahren A) erfolgen.
Die Luftdichtheitsmessung wird ebenfalls im vorhandenen Gebäudebestand (Altbau) sowie zur Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen eingesetzt.
Weiteres Einsatzgebiet ist die Begutachtung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeintrag (Kondenstation).
Die Vorteile der Luftdichtheitsmessung sind: - kein erhöhter Heizenergiebedarf - keine unkontrollierte Kaltluftströmung (Behaglichkeit) - kein Eintrag von fasrigen oder staubigen Dämmstoff- partikeln in die Raumluft - keine Verschlechterung der Schalldämmung - Dämmstoffdicken können optimiert werden - Voraussetzung für die optimale Funktion einer vor- handenen Lüftungsanlage - keine Bauschäden (feuchte, warme Raumluft dringt in Dach oder Wand ein und kondensiert) - seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger 1998 ist die Einhaltung von Grenzwerten (n50) zum Luftwechsel pro Stunde anerkannter Stand der Technik
Jeder Bauherr hat nach dem anerkannten Stand der Technik das Recht auf eine luftdichte Gebäudehülle.
Die Luftdichtheitsmessung sollte Bestandteil einer Gebäudeenergieberatung sein.
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